Grundstücke Österreich
Häufige Fragen
Wie finde ich die Grundstücksnummer?
Die Katastralgemeindenummer und die Grundstücksnummer stehen im Grundbuchsauszug, im Einheitswertbescheid oder im Kaufvertrag. In LageDesk genügt auch die Adresse oder ein Klick auf das Grundstück in der Karte.
Woher stammen die Grundstücksdaten?
Grenzen, Fläche und Nutzungen stammen tagesaktuell aus dem Katasterservice des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV), Adressen aus dessen Adressregister. Die Widmung kommt von den Ländern, Naturgefahren, Radon und Lärm von BMLUK, Umweltbundesamt und AGES, Klimadaten von der GeoSphere Austria, Preise von der Statistik Austria. Jede Quelle ist im Lizenzverzeichnis mit Lizenz und Beleg geführt.
Für welche Bundesländer ist die Widmung verfügbar?
Die Flächenwidmung wird für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und das Burgenland live aus den Diensten der Länder abgefragt. Maßgeblich ist stets der kundgemachte Flächenwidmungsplan der Gemeinde.
Was bedeutet „zu beachten“?
Eine Prüfung wird als „zu beachten“ ausgewiesen, wenn die Quelle einen Befund liefert, der für Kauf, Finanzierung oder Bebauung regelmäßig erheblich ist, etwa eine rote oder gelbe Gefahrenzone, ein 30-jährliches Hochwasser, eine Bausperre oder hoher Verkehrslärm. Antwortet eine Quelle nicht, wird das als „nicht verfügbar“ ausgewiesen und nie als unauffällig.
Ist die Fläche rechtsverbindlich?
Nur Grundstücke im Grenzkataster haben rechtsverbindlich festgelegte Grenzen. LageDesk zeigt bei jedem Grundstück an, ob es im Grenz- oder im Grundsteuerkataster geführt wird.
Zeigt LageDesk den Eigentümer?
Nein. Eigentümerdaten werden aus Datenschutzgründen weder abgefragt noch angezeigt. Dafür ist ein Grundbuchsauszug erforderlich.